Frage von Erika W. • 09.07.2023
Danke für Ihre Mail, Frau Kofler. Wird dieser Referenzpreis von 28 cent/kwh auch rückwirkend berücksichtigt?
Aufgrund der EEG-Umlagen waren wir Wärmestromnutzer bis 2022 gegenüber allen anderen Heizungsarten bereits erheblich benachteiligt. Schon deshalb sollte ein Ausgleich für die von Januar bis Juli 23 teils zu 100% erhöhten Heizstromkosten erfolgen. Alles andere würde die Ungleichbehandlung nur fortsetzen.
Antwort von Bärbel Kofler SPD • 17.07.2023
Sehr geehrte Frau W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre erneute Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Die Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde findet ab dem 1. August 2023 bis zum Auslaufen der Preisbremsen Anwendung und gilt somit nicht rückwirkend.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bärbel Kofler