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Frage von Helga F. •

Strompreisbremse 28 Cent für Nachtstrom - ab wann muss der Energieanbieter die Strompreisbremse für Nachtstrom umsetzen?

Sehr geehrte Frau Kofler,
ab wann muss der Energieanbieter die Strompreisbremse für Nachtstrom umsetzen?
Wie geschieht das? Hat der Energieanbieter die Möglichkeit die Umsetzung abzulehnen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau F.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Die Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde findet ab dem 1. August 2023 Anwendung. Elektrizitätsversorgungsunternehmen können die Abschläge entweder monatlich anpassen oder die Entlastung als Einmalzahlung bis spätestens 31. Dezember 2023 überweisen. Sollte die Entlastung im Wege einer einmaligen Auszahlung gewährt werden, ist Ihr Versorgungsunternehmen verpflichtet, Sie entsprechend zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bärbel Kofler

 

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