Heizstrom Strompreisbremse 28 ct/kWh - Ab wann?
Sehr geehrte Frau Kofler,
herzlichen Dank für Ihre Antwort vom 15.06.2023 auf meine Frage bzgl. Heizstrom.
Jetzt ist der 08.07.2023 und Bundestag (und Bundesrat?) machen Sommerpause?
Ich bin eben durch die Übersicht des Bundesgesetzblatts gegangen, finde aber leider keine neue Veröffentlichung zum Strompreisbremsengesetz dort.
Ist bisher noch nichts final entschieden worden, was die 28 ct/kWh anbelangt?
Wann steht der nächste Termin zur Freigabe oder Veröffentlichung an?
Und steht schon fest, ob es rückwirkend ab 1. Januar 2023 gelten wird?
Vielen Dank für eine Auskunft.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre erneute Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni 2023, noch vor der parlamentarischen Sommerpause, das Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze beschlossen. Der Bundesrat hat diesem am Freitag, den 07. Juli 2023 zugestimmt. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Dies ist für gewöhnlich innerhalb weniger Wochen nach Beschlussfassung der Fall, feste Fristen gibt es jedoch nicht. Bis dahin können Sie die beschlossene Ausschussfassung über die Drucksache 20/7395 oder hier https://dserver.bundestag.de/btd/20/073/2007395.pdf abrufen.
Die Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde findet ab dem 1. August 2023 bis zum Auslaufen der Preisbremsen Anwendung und gilt somit nicht rückwirkend.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bärbel Kofler