Frage von Reinhard B. • 10.07.2023
Die Änderung des Gesetzes zur Strompreisbremse für den Nachtstrom ist im Bundestag beschlossen. Wann wird das Gesetz nun vom Stromanbieter umgesetzt ?
Antwort von Bärbel Kofler SPD • 17.07.2023
Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Die Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde findet ab dem 1. August 2023 Anwendung. Elektrizitätsversorgungsunternehmen können die Abschläge entweder monatlich anpassen oder die Entlastung als Einmalzahlung bis spätestens 31. Dezember 2023 überweisen. Sollte die Entlastung im Wege einer einmaligen Auszahlung gewährt werden, ist Ihr Versorgungsunternehmen verpflichtet, Sie entsprechend zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bärbel Kofler