
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen zum 1. Januar 2023 durch die Strompreisbremse entlastet werden.
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Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen zum 1. Januar 2023 durch die Strompreisbremse entlastet werden.
Geplant ist jedoch, wie von Ihnen angeführt, den Strompreis für Haushalte mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent zu begrenzen.
Gerne sende ich Ihnen wie gewünscht den Link zu den FAQs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Lassen sie mich vorwegschicken, dass wir an der Seite der Ukraine stehen. Wir unterstützen die Ukraine auf finanzielle, militärische und humanitäre Wege. Dazu zählen die Besuche von Ministern und dem Bundeskanzler in Kiew.
Ich sehe die Menschenrechte in Deutschland grundsätzlich gewahrt und geschützt durch die Gerichtsbarkeit.
Wir in der SPD-Bundestagsfraktion sehen die Zukunft im Bürgergeld, das wir in dieser Legislaturperiode einführen werden. Hartz IV, so sieht es der Koalitionsvertrag vor, wird abgeschafft und durch ein Bürgergeld ersetzt.