Sehr geehrter Herr Behm,
(...) Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten steht in keinem Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Gesetzentwürfe enthalten als letzte Vorschrift jeweils eine Regelung zum Inkrafttreten. (...)
(...) Die Thematik der Beschneidung aus religiösen Gründen muss man sehr differenziert und mit viel Empathie für die betroffenen Gruppen diskutieren. Die Beschneidung hat sowohl in der jüdischen als auch in der muslimischen Religion eine jahrtausendealte Tradition. (...)
(...) Das entspricht dem Wesen des ESM als internationale Finanzinstitution, der Geld am Kapitalmarkt aufnehmen kann, um es unter strengen Bedingungen weiter zu verleihen. Der ESM bekommt dieses Geld zu den günstigsten Konditionen, weil er Eigenkapital zur Sicherung vorhält. Sinkt dieses Eigenkapital unter eine kritische Marke, müssen die Mitgliedstaaten entsprechend ihrem Beitrag dieses Kapital nachschießen. (...)
(...) Wärmepumpen werden derzeit über die KfW und BAFA gefördert. Es besteht die Gefahr, dass durch die Knebelung mit Sonderverträgen diese zukunftsweisende Heiztechnologie an Boden verliert - egal wie hoch die Investitionsförderung ist. (...)
(...) Der Gouverneursrat ist auch nicht ganz so frei, wie manchmal verbreitet. Der ESM, der Notkredite und Bürgschaften zur Verfügung stellt, beruht auf einem völkerrechtlichen Vertrag und braucht nach GG Art 59/2 als Grundlage ein innerstaatliches Zustimmungsgesetz. (...)