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Bärbel Kofler
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Frage von Andre G. •

Frage an Bärbel Kofler von Andre G. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Kofler,

um auch persönlich einen kleinen Beitrag zur Energiewende zu leisten, haben wir uns bei unseren Neubau für eine moderne Wärmepumpe entschieden.
Da diese Art der Wärmepumpe elektrisch betrieben wird und da durch die hohe Speicherkapazität die Möglichkeit besteht, einen Großteil der Energiebedarfs in die Nachtstunden zu verlagern, gibt es prinzipiell hierfür von den Energieversorgern einen speziellen Wärmestromtarif mit getrennter Haupt- und Nebenzeiten und einer Steuerung zum Vermeiden der Spitzenlastzeiten.

Um aber einen weiteren Beitrag zur Energiewende und der Förderung von erneuerbaren Energien zu setzen, aber auch um zu einem der örtlichen und serviceorientierteren Stadtwerke (unser Grundversorger ist die EON Bayern) zu wechseln, habe ich in den vergangenen Wochen leider vergeblich versucht, einen alternative Anbieter zu finden, der uns mit Wärmepumpenstrom beliefert.

Diese negative Erfahrung passt aber leider in keiner Weise zu einem liberalisierten und durch die Energiewende im Umbruch befindlichen Strommarkt.

Auf Nachfragen bei den verschiedenen Stadtwerke habe ich meist immer die gleiche Antwort bekommen. Sie könnten uns zwar problemlos mit Haushaltsstrom beliefern, jedoch keine Lieferung von Wärmestrom außerhalb ihres Grundversorgergebietes aufgrund der Netzregulierung anbieten.

Mit erstaunen widerspricht sich dieses Feedback mit den Kernaufgabengebiete der Bundesnetzargentur (BNetzA): „... Da es für ein Netzgebiet immer nur einen Netzbetreiber gibt, könnte dieser seine Monopolstellung ausnutzen, um ausgewählte Netznutzer zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Daher müssen die Regulierungsbehörden sicherstellen, dass Zugang und Nutzung des Energieversorgungsnetzes für alle Netznutzer fair gestaltet ist.“

Könnten Sie mir Ihre Meinung und die Ihrer Fraktion mitteilen, wie eine Stärkung der Position der privaten Haushalte mit energieeffizienten Wärmepumpen gegenüber den Netzbetreibern erfolgen kann.

Beste Grüße,

Andre Giere

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Sehr geehrter Herr Giere,

vielen Dank für Ihre Bürgeranfrage zur Energiewende. Gerne teile ich Ihnen meine Meinung und die meiner Fraktion mit zum Thema Wärmepumpen und Netzbetreiber.

Das von Ihnen genannte Problem ist bekannt und trifft alle Nutzer von Sonderverträgen - also auch Nachtspeicherheizungen o.ä. Diese Sonderverträge werden nur von den Grundversorgern im Zusammenhang mit einem normalen Stromliefervertrag für den Rest des Haushaltsstroms angeboten. Will man den Hauptvertrag wechseln, dann ist der Sondervertrag weg.

Sonderverträge für den Strombezug haben für Kunden und Versorger Vorteile: Der Kunde bekommt den Strom billiger (so dass sich eine Wärmepumpe oder Nachtstromheizung überhaupt rechnen) und der Versorger kann bei Spitzenlast die Versorgung unterbrechen (muss also keinen teuren Strom zukaufen). Da der Sondervertrag unterhalb des regulären Strompreises liegt, kann nur ein großer Versorger diese Verluste über die Masse ausgleichen. Daher bieten kleinere Wettbewerber diese Vertragsart gar nicht erst an. Es gibt daher auf dem Markt der Sonderverträge keinen Wettbewerb. Wärmepumpen profitieren von der Quersubventionierung durch den allgemeinen Strompreis.

Wir haben dieses Thema mehrfach gegenüber den Großen angesprochen. Unsere Kritik ist, dass faktisch mit dem Kauf einer entsprechenden Heizanlage der Kunde sich aus dem wettbewerblichen Verfahren ausschließt. Er ist ab dann dem Preisdiktat für seinen gesamten Strombezug ausgeliefert. In der Regel ist diese Situation den Erwerbern einer Heizung nicht bewusst - eine entsprechende Aufklärung erfolgt meines Wissens nicht.

Diese Situation politisch zu regulieren ist riskant: Strompreise werden rechtlich fixiert im Wettbewerb gebildet. Wenn wir bessere Konditionen für die Kunden festlegen, riskieren wir, dass die Versorger diese Verträge nicht mehr anbieten - bzw. die alten Verträge kündigen. Dann sind diese Heizungen plötzlich sehr viel teurer - und Wärmepumpen nicht mehr marktfähig. Das wäre das Aus für diese Technologie. Denkbar wäre natürlich auch ein Gebot, solche Verträge anbieten zu müssen. Aber zu welchem Preis? Der Vorteil dieser Verträge für den Versorger liegt ausschließlich in der Möglichkeit, den Strombezug für eine bestimmte Zeit zu unterbrechen. Der geldwerte Vorteil dieser Vertragsgestaltung dürfte aber deutlich geringer sein, als der jetzige Preisnachlass. Ein Gutachten von ECOFYS im Auftrag der Bundesnetzagentur kommt zu dem gleichen Ergebnis.

Die Versorger haben die Möglichkeit, den Strombezug für diese Anlagen anteilig von den Netzentgelten befreien zu lassen. Damit haben wir dem Umstand Rechnung getragen, dass diese Sonderverträge die Netze entlasten können. Die Anbieter von Sonderverträgen machen davon auch Gebrauch. Allerdings sind die internen Prozesskosten (Steuerung, Abrechnung, Einsprüche) sehr viel höher, als die Einsparungen über die entfallenden Netznutzungskosten.

Wärmepumpen werden derzeit über die KfW und BAFA gefördert. Es besteht die Gefahr, dass durch die Knebelung mit Sonderverträgen diese zukunftsweisende Heiztechnologie an Boden verliert - egal wie hoch die Investitionsförderung ist. Da aber bislang die Zahl der Wärmepumpen stark ansteigt, muss die Politik eine Lösung für die Vertragssituation der Kunden finden. Anzustreben ist ein Preis, der sich etwa bei der Hälfte des regulären Preises pro Kilowattstunde bewegt - also etwa 12 Cent/kWh.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bärbel Kofler, MdB

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