Der von Ihnen angesprochene Zielkonflikt zwischen schnellwirkenden Maßnahmen und der Frage der Zielgenauigkeit und sozialen Differenziertheit ist uns dabei durchaus bewusst.
Ich werde daher Ihren Hinweis gerne an meine zuständigen Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion weiterleiten, mit der Bitte bei der Formulierung von Texten und Gesetzen künftig mehr Achtsamkeit auf die dabei verwendete Sprache zu legen.
Die innerhalb der Bundesregierung zuständigen Ressorts - das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie das Bundesministerium der Finanzen - prüfen derzeit die Auswirkungen der im Rahmen des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes vorgesehenen Reform der Hinzuverdienstgrenzen der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamten- und die Soldatenversorgung.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann ich Ihnen aufgrund der noch bevorstehenden Beratungen innerhalb der Bundesregierung und im Parlament keine konkretere Antwort auf Ihre Frage geben.
Es geht also nicht um die Frage, ob Sie mehr als drei Stunden arbeiten dürfen, so wie Sie es schreiben, sondern um die Frage, ob Sie dazu körperlich in der Lage sind.
In der Tat gibt es schon seit längerer Zeit Pläne für einen Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes in Berlin. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung erstellte bereits 2016 und 2018 erste Machbarkeitsstudien bezüglich des Standortes für den Erweiterungsbau.