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Bärbel Bas
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Frage von Jürgen S. •

Sehr geehrte Frau Bas, Können Sie mir sagen, ob für frühpensionierte Berufssoldaten (besondere Altersgrenze) ein Wegfall der Hinzuverdienstgrenze angedacht bzw. schon in der Verhandlung ist?

Der Bundestag hat heute in erster Lesung die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner behandelt. Wahrscheinlich wird die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner zum 01.01.2023 wegfallen. Können Sie mir sagen, ob für frühpensionierte Berufssoldaten (besondere Altersgrenze) auch ein Wegfall bzw. Änderung der Hinzuverdienstgrenze angedacht bzw. schon in der Verhandlung ist (analog zu den Frührentnern)?
Mit freundlichem Gruß
Jürgen S.

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die innerhalb der Bundesregierung zuständigen Ressorts - das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie das Bundesministerium der Finanzen - prüfen derzeit die Auswirkungen der im Rahmen des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes vorgesehenen Reform der Hinzuverdienstgrenzen der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamten- und die Soldatenversorgung.

Die Frage, wann die fachliche Prüfung abgeschlossen sein wird, lässt sich derzeit nicht beantworten. Ich bitte Sie daher darum, sich direkt an den Sprecher der Arbeitsgruppe Sicherheits- und Verteidigungspolitik der SPD-Bundestagsfraktion Wolfgang Hellmich zu wenden. Er ist der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen, denn er hat die Prüfvorgänge und Entscheidungen des in dieser Frage federführenden Bundesministeriums der Verteidigung als Sprecher der Arbeitsgruppe Sicherheits- und Verteidigungspolitik der SPD-Bundestagsfraktion im Blick. Eine direkte Weiterleitung an Herrn Hellmich mit der Bitte, auf Sie zuzukommen, ist in diesem Portal leider nicht möglich.

Auch mit Blick darauf, möchte ich Sie abschließend darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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