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Bärbel Bas
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Frage von Guido W. •

Sehr geehrte Frau Bas,was nutzt mir eine höhere hinzuverdienst Grenze als voller E M Rentner wenn ich nur 3 Std am Tag arbeiten darf, für 3std täglich bekomme ich keine Arbeitsstelle und rechnet sich

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Sehr geehrter Herr W.

die Voraussetzung dafür, die volle Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) zu beziehen ist es ja, dass eine dauerhafte psychische oder körperliche Erkrankung oder eine Behinderung dazu führen, dass eine mehr als dreistündige Arbeit nicht mehr leistbar ist. Es geht also nicht um die Frage, ob Sie mehr als drei Stunden arbeiten dürfen, so wie Sie es schreiben, sondern um die Frage, ob Sie dazu körperlich in der Lage sind. Dies wird anhand von ärztlichen Unterlagen und ggf. zusätzlichen Gutachten von der Rentenversicherung überprüft. Sollten Sie sich fitter und belastbarer fühlen, könnten Sie überlegen, aus der EM-Rente wieder herauszugehen. Hierzu können Sie sich durch die Rentenversicherung beraten lassen. Zudem gibt es darüber hinaus grundsätzlich auch die Möglichkeit einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn man noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten kann. Die entsprechende Rentenhöhe ist dann halb so hoch wie die volle EM-Rente, da sie die Einkünfte aus einer Teilzeitbeschäftigung nur ergänzt.

Auch Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner profitieren bei einem Mindestlohn von 12 Euro bzw. höheren Stundenlöhnen bei einer ganzjährigen Beschäftigung von der Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze, denn die Verdienstsumme liegt dann auch bei nur drei Arbeitsstunden täglich deutlich über der bisherigen Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr. Ich weiß von meinen zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen aus dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, dass viele EM-Rentnerinnen und -Rentner entsprechende Arbeitsplätze gefunden haben und sich dafür eingesetzt haben, die Hinzuverdienstgrenze zu erhöhen. 

Auch Ihnen wünsche ich bei Ihrer Suche viel Erfolg. Bei weiteren Fragen bezüglich dieses Themas oder für Hinweise zur Stellensuche in Ihrer Situation, empfehle ich Ihnen, sich auch direkt an die für Arbeit und Soziales zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, oder den Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Martin Rosemann, zu wenden. Sie sind für Ihr Anliegen die richtige Ansprechpartnerin und der richtige Ansprechpartner.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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