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Bärbel Bas
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Frage von Guido W. •

Restleistungsvermögen, warum werden Menschen so diskriminierend im Gesetz bezeichnet? Mfg

Sehr geehrte Frau Bas
Bei den Hinzuverdienstgrenzen heißt es unter Betrachtung des Restleistungsvermögen. Das ist diskriminierend. Ich bin mir sicher das jeder Erwerbsminderungs Rentner 100%Leistung im Rahmen seiner Möglichkeiten gibt.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie den Begriff „Restleistungsvermögen“ als wenig wertschätzend empfinden. Ich werde daher Ihren Hinweis gerne an meine zuständigen Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion weiterleiten, mit der Bitte bei der Formulierung von Texten und Gesetzen künftig mehr Achtsamkeit auf die dabei verwendete Sprache zu legen.

Beim Begriff „Restleistungsvermögen“ handelt es sich lediglich um einen sozialrechtlichen Fachbegriff – der keine Bewertung der betroffenen Person beinhaltet. Auch ich bin überzeugt, dass jede Erwerbsminderungsrentnerin und jeder Erwerbsminderungsrentner leistet, was im Rahmen ihrer oder seiner Möglichkeiten liegt. Zum Hintergrund des Begriffes „Restleistungsvermögen“: Die Voraussetzung dafür, die volle Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) zu beziehen ist es ja, dass eine dauerhafte psychische oder körperliche Erkrankung oder eine Behinderung dazu führen, dass eine mehr als dreistündige Arbeit nicht mehr leistbar ist. Dies wird anhand von ärztlichen Unterlagen und gegebenenfalls zusätzlichen Gutachten von der Rentenversicherung überprüft. Somit soll sichergestellt werden, dass Menschen die aufgrund eingeschränkter körperlicher oder psychischer Leistungsfähigkeit auf eine volle Erwerbsminderungsrente angewiesen sind, diese auch erhalten.

Bei weiteren Fragen bezüglich dieses Themas oder für Hinweise, empfehle ich Ihnen, sich auch direkt an die für Arbeit und Soziales zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, oder den Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Martin Rosemann, zu wenden. Sie sind für Ihr Anliegen die richtige Ansprechpartnerin und der richtige Ansprechpartner.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

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