Die im Dezember beschlossenen Zuschüsse für diejenigen, die mit Pellets, Öl oder Flüssiggas heizen, gelten nur für Kundinnen und Kunden, die eine Rechnung aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 vorweisen können.
Bei dieser Entscheidung, die immer eine Entscheidung im Einzelfall ist, müssen die Gesamtumstände berücksichtigt werden.
Der Deutsche Bundestag hat auf Antrag der Ampel-Fraktionen im Dezember eine Härtefallregelung für sogenannte nicht-leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas beschlossen. Dieser richtet sich an private Haushalte, die 2022 mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas geheizt haben. Wenn Sie selbst Öl einkaufen, ist es nicht entscheidend, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind.
Ja, um einen Antrag stellen zu können, muss ein Härtefall vorliegen. Berücksichtigt werden Rechnungen aus dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022, die im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen sind. Das bedeutet: Die Kosten müssen sich mehr als verdoppelt haben.
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Die im Dezember beschlossenen Zuschüsse für diejenigen, die mit Pellets, Öl oder Flüssiggas heizen, gelten nur für Kundinnen und Kunden, die eine Rechnung aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 vorweisen können.