Kauft Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter das Öl, muss diese bzw. dieser den Antrag stellen und die Entlastungen Sie weitergeben. Kurz gefasst gilt, dass die- oder derjenige, auf den die Ölrechnung adressiert ist, den Antrag stellen muss.
Die Entlastungsmaßnahmen zielen darauf ab, diese - etwa aufgrund einer geringen Tankkapazität entstandenen - Härtefälle auszugleichen.
Der Referenzwert ist der Vorjahrespreis des gekauften Brennstoffs - dieser wird mithilfe der Preisbetrachtung des Statistischen Bundesamtes berechnet.
Die Strompreisbremse ist so gestaltet, dass der Großteil, aber nicht der komplette bisherige Verbrauch von privaten Haushalten bei höchstens 40ct/kWh gedeckelt ist.
Auch Nachtspeicherheizungen sind bei der Strompreisbremse mitgedacht, denn die Berechnung des Durchschnittspreises, auf dessen Basis die Erstattung erfolgt, ist für Kundinnen und Kunden mit einem günstigeren Nachttarif sehr vorteilhaft.
Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert erfolgen, zuständig für die konkrete Umsetzung sind jedoch die Bundesländer.