Wer stellt den Antrag auf Heizkostenzuschuß?
Sehr geehrte Frau Bas,
als Mieterin eines Einfamilienhauses mit eigenverantwortlicher Ölbestellung bin ich zuständig für die Antragsstellung oder reiche ich meine Öllieferungs-Rechnung, die meine Anschrift als Verbraucherin hat, an die Eigentümerin weiter?
Herzlichen Dank
Ihre Regine B.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mich dazu bei den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion erkundigt. Es empfiehlt sich, bei weiteren Fragen zu diesem Thema direkt Kontakt zu diesen aufzunehmen - etwa mit Dr. Matthias Miersch, dem für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion oder Dr. Nina Scheer, der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion.
Was Ihre Frage betrifft:
Der Deutsche Bundestag hat auf Antrag der Ampel-Fraktionen im Dezember eine Härtefallregelung für sogenannte nicht-leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas beschlossen. Dieser richtet sich an private Haushalte, die 2022 mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas geheizt haben. Wenn Sie selbst Öl einkaufen, ist es nicht entscheidend, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind. Sie können dann einen Antrag stellen, sobald dies möglich ist. Kauft Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter das Öl, muss diese bzw. dieser den Antrag stellen und die Entlastungen an Sie weitergeben. Kurz gefasst gilt, dass die- oder derjenige, auf den die Ölrechnung adressiert ist, den Antrag stellen muss.
Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung wird derzeit erarbeitet. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert erfolgen, zuständig für die konkrete Umsetzung sind jedoch die Bundesländer. Diese können die Hilfen so gegebenenfalls noch um eigene Hilfsprogramme ergänzen. Ich rate Ihnen daher, sich hierzu direkt an die bayerische Staatsregierung zu wenden. Die Möglichkeit dazu haben Sie etwa per Mail unter der Adresse: poststelle@stk.bayern.de.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas