Rahmen für den Pelletszuschuss: Wie verhält es sich, wenn Pellets ein paar Tage später gekauft wurden, weil sie nicht so schnell geliefert werden konnten?
Sehr geehrte Frau Bas,
der Rahmen für den Pelletszuschuss wurde auf 01.01.2022 - 01.122022 festgelegt. Wie verhält es sich, wenn Pellets ein paar Tage später gekauft wurden, weil sie nicht so schnell geliefert werden konnten?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mich dazu bei den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion erkundigt. Es empfiehlt sich, bei weiteren Fragen zu diesem Thema auch direkt Kontakt zu diesen aufzunehmen - etwa mit Dr. Matthias Miersch, dem für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion oder Dr. Nina Scheer, der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion.
Was Ihre konkrete Frage betrifft: Die im Dezember beschlossenen Zuschüsse für diejenigen, die mit Pellets, Öl oder Flüssiggas heizen, gelten nur für Kundinnen und Kunden, die eine Rechnung aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 vorweisen können. Ist Ihre Rechnung später datiert, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung aus dem Härtefallfonds. Mir ist bewusst, dass diese Stichtagsregelung in Ihrem Fall besonders ungünstig ist. Gerne möchte ich daher erklären, warum eine rückwirkende Stichtagsregelung gilt.
Dass der Härtefallfonds nur rückwirkend gilt, soll vermeiden, dass die Preise durch eine erhöhte Nachfrage nach Heizöl und Pellets zusätzlich steigen. Wenn viele Verbraucherinnen und Verbraucher gleichzeitig versuchen würden, möglichst schnell ihre Öltanks und Pelletlager zu füllen – zum Beispiel wegen einer befristeten Entlastungsmaßnahme – würde dies selbst die Preise in die Höhe treiben.
Ein weiterer Grund für die beschlossene Stichtagsregelung ist die Sorge vor einer Marktmanipulation. Der Stichtag musste in der Vergangenheit liegen, damit Kundinnen und Kunden in diesem nicht leitungsgebundenen Markt nicht mit der Händlerin oder dem Händler einen höheren, ungerechtfertigten Preis vereinbaren können – auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die dann die Differenz bezahlen müssten. Sie haben Recht, dass die Preise weiterhin hoch sind. Aber sie sind seit dem Herbst auch deutlich im Sinken begriffen und werden wohl auch weiter absinken, weil viele Kundinnen und Kunden sich im Herbst eingedeckt haben und der Markt dementsprechend gesättigt ist. Die Preise für Heizöl und Pellets liegen daher derzeit niedriger als in den zurückliegenden Monaten.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas