
(...) Ein Resultat dieser Gespräche war die freiwillige vertragliche Selbstverpflichtung der wichtigsten Unternehmen, eine Netzsperrung in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt vorzunehmen. Klar war dabei auch, das diese Sperrung sich ausschließlich auf kinderpornografisches Material bezieht und keine Hintertür für eine Zensur des Internets entstehen darf. (...)