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Antwort von Arnold Vaatz
CDU
• 25.06.2009

(...) Bei der Verabschiedung des Gesetzes ist dies nun auch direkt im Text verankert. Bei der Selbstverpflichtung der Internet-Provider, die auf der Sperrliste stehenden Internetseiten zu sperren, handelt es sich nicht um eine Zensur des Internets, bei der der Staat aus welchen Gründen auch immer einige Inhalte löschen lässt, um die Nutzer mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern, sondern um die Verhinderung von Straftaten. Es ist weder angedacht noch mehrheitsfähig, ähnliche Maßnahmen auch bei anderen Rechtsverletzungen zu ergreifen, bei denen z.B. das Betrachten der Seite straflos ist und eine weitere Handlung, z.B. ein Download einer Datei, hinzukommen muss, um ein Rechtsgut zu verletzen. (...)

Frage von Torsten P. • 27.05.2009
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CDU
• 19.06.2009

(...) Dazu gehört auch das bloße Betrachten von Bildern im Netz ohne diese zu speichern, wie der Bundesgerichtshof feststellte. Entsprechend ist die Sperrung einer derartigen Seite als die Verhinderung einer Straftat zu sehen. Mit der Einführung des Stoppschildverfahrens ist dafür nun eine gesetzliche Regelung gefunden worden, die auch die Akzeptanz der großen Interentzugangsanbieter gefunden hat. (...)

Frage von Martin D. • 23.05.2009
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CDU
• 08.06.2009

(...) Nicht nur aus diesen Gründen ist eine Veränderung des Bundeswahlgesetzes erst nach der Bundestagswahl in diesem Jahr sinnvoller. Bei der Lösung des komplexen Problems des negativen Stimmgewichts sollte Qualität und Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen. Das gebietet der Respekt vor dem Wahlrecht als Grundlage unserer Demokratie. (...)

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