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Arnold Vaatz
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Frage von Marion A. •

Frage an Arnold Vaatz von Marion A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Vaatz,

Sie haben gestern wie angekündigt für die Internetsperre gestimmt,wie verträgt sich das mit Ihren DDR-Erfahungen, wenn Menschen kontrolliert und in Ihren Freiheiten beschränkt werden.
Sie können es heute in allen Gazetten lesen, dass mit der Internetsperre nur der Fuss in die Tür gesetzt wurde und Parteikollegen schon heute, da die Unterschrift noch nicht einmal ganz trocken ist, nach mehr schreien.
Ich glaube Ihnen nicht, dass Sie das Gesetz beschlossen haben um die Kipo ein zu schränken, dafür sind andere Mittel nicht ausgeschöpft worden und mit falschen Zahlen gehandelt worden. Unter dem Deckmantel der Kipo (Wer wird sich schon nicht gegen Kipo aussprechen?)wird versucht das Grundgesetz aus zu hebeln, was wird als Nächstes gesperrt ? Killerspiele ? Pornoseiten? ???
Wenn sich die Menschen langsam daran gewöhnen, geht es dann flugs weiter ? Wie und wo soll das enden ?
Mich macht es traurig, wie sich hier in D unter der Rubrik: "Sicherheit für alle" der Datensammelwahn breit macht egal ob an Autobahnbrücken, in Pässen, Ausweisen, Bankgeheimnis und und und.
Wie sind Ihre Vorstellungen in der Zukunft für Deutschland, wie weit möchten Sie in die Grundrechte und Freiheiten von Bürgern dieses Landes noch ein greifen, wo ist für Sie das Stoppschild ?
Ich freue mich auf eine Antwort, weil diese Dinge mich und nicht nur mich bewegen.

Mit freundlichen Grüßen
MAS

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Acioglu-Schilder,

offenbar sind Sie noch nicht in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung angekommen. Wenn Sie sich das Gesetz zur Einführung des Stoppschildverfahrens tatsächlich angeschaut hätten, wäre Ihnen aufgefallen, dass es sich nicht um eine zunehmende staatliche Internetzensur handelt, wie Sie behaupten, sondern um eine Verhinderung einer Straftat im Sinne § 184b Strafgesetzbuch. Bereits das Betrachten von kinderpornografischen Bildern oder Videos ohne Speicherung ist strafbar (BGH 1 StR 430/06). Dies unterscheidet solche Fälle z.B. von der Sperrung einer Internetseite, die einen strafwürdigen Inhalt hat, es aber nicht strafbar ist, sie zu sehen bzw. zu lesen.

Dieser Unterschied macht deutlich, dass das Stoppschildverfahren keineswegs beliebig erweiterbar ist. Bei der Verabschiedung des Gesetzes ist dies nun auch direkt im Text verankert. Bei der Selbstverpflichtung der Internet-Provider, die auf der Sperrliste stehenden Internetseiten zu sperren, handelt es sich nicht um eine Zensur des Internets, bei der der Staat aus welchen Gründen auch immer einige Inhalte löschen lässt, um die Nutzer mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern, sondern um die Verhinderung von Straftaten. Es ist weder angedacht noch mehrheitsfähig, ähnliche Maßnahmen auch bei anderen Rechtsverletzungen zu ergreifen, bei denen z.B. das Betrachten der Seite straflos ist und eine weitere Handlung, z.B. ein Download einer Datei, hinzukommen muss, um ein Rechtsgut zu verletzen. Ich kenne jedenfalls keinen Parteikollegen, der sich für eine Ausweitung dieser Regelung ausspricht.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz