
(...) Dies ist aber unumgänglich, wenn ein solches heimliches Ermittlungsinstrument ernsthaft in Betracht gezogen werden soll. Meines Erachtens müssen zunächst die berechtigten Bedenken ausgeräumt werden und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klage gegen die nordrhein-westfälische Online-Durchsuchung abgewartet werden. Ansonsten ist ein solch weitreichendes Ermittlungsinstrument nicht verantwortbar. (...)