Frage an Anton Schaaf von Norbert T. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schaaf,
- wie stehen Sie zur diskutierten Onlineüberwachung von PC-Systemen?
- halten Sie eine Einschränkung der persönlichen Entscheidungsfreiheit im Umgang mit Daten für gerechtfertigt?
Sehr geehrter Herr Tuschen,
ich danke Ihnen für Ihre E-Mail.
Bisher sind in Sachen Online-Durchsuchung weder die technischen und rechtlichen Fragen hinreichend geklärt, noch deren tatsächliche Notwendigkeit belegt. Dies ist aber unumgänglich, wenn ein solches heimliches Ermittlungsinstrument ernsthaft in Betracht gezogen werden soll. Meines Erachtens müssen zunächst die berechtigten Bedenken ausgeräumt werden und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klage gegen die nordrhein-westfälische Online-Durchsuchung abgewartet werden. Ansonsten ist ein solch weitreichendes Ermittlungsinstrument nicht verantwortbar.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Schaaf