
(...) Lassen Sie mich zunächst hervorheben, dass das soziale Mietrecht mit dem Ausgleich zwischen den oftmals gegenläufigen Interessen von Vermietern und Mietern eine unverzichtbare Aufgabe in unserer sozialen Marktwirtschaft erfüllt. Das geltende Mietrecht hat sich aus meiner Sicht im Kern bewährt: Es ermöglicht dem Vermieter die angemessene Verwertung seines Eigentums und schafft zugleich ein hohes Maß an sozialer Sicherheit für die Mieter. (...)