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Ansgar Heveling
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Frage von Christian Clemens W. •

Frage an Ansgar Heveling von Christian Clemens W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Heveling,

ich richte diese Frage im besonderen auch an Sie in Ihrer Funktion eines aktiven Mitgliedes der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft.

Nach über einem Jahrzehnt aktiv erworbener Erfahrungen im Rahmen online geführter Diskussionen begrüße ich ausdrücklich die Etablierung von Institutionen wie denen der E-Petition des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages und des assoziierten Diskussions-Forums sowie von "Adhocracy".

Der politische Diskurs und die demokratische Teilhabe ist, damit beschäftigt sich die Kommission eingehend, einem grundlegenden Wandel unterworfen. Die sich durch das Internet und andere digitale Medien ergebenden Möglichkeiten verheißen mannigfaltige, neuartige Strukturen politischer Partizipation und Kommunikation. Die diesbezüglich grundlegenden Weichenstellungen haben einen eminent richtungsweisenden Charakter in bezug auf die Etablierung einer damit assoziierten demokratischen Wirklichkeit. Die demokratische Verantwortung der Enquete-Kommission ist somit in Hinblick auf ihre die Zukunft entscheidend mitgestaltende Einflußnahme kaum hoch genug einzuschätzen. Ich möchte, u.a. auch vor dem Hintergrund der jüngst gemachten und beobachteten Erfahrungen, diese Frage auf nur einen Teilaspekt fokussieren: Die Moderation des Forums des Petitionsausschusses setzt die Richtlinien des Forums um. Hierzu gehört z.B. die Löschung von Beiträgen, die "in keinem sachlichem Zusammenhang zum Anliegen der Petition" stehen. Hierbei zeigte sich, welch unruhestiftendes und diskussionsbeeinflussendes Potential diesem Vorgehen innewohnt. Entsprechend habe ich das Thema "Qualitätssicherung auf dem Gebiet der Moderation" gestartet. Ein analoger "thread" ist in Adhocracy unter "Netzwerkbefähigung der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter" zu finden. Mich würde interessieren, welche Stellung Sie persönlich zu dieser Thematik beziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian C. Werth

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Werth,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Themas „Demokratie und Bürgerrechte“ über die Online-Plattform „Abgeordnetenwatch“.
Es freut mich, dass das Diskussionsforum „Adhocracy“, das im Rahmen der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ eingerichtet wurde, bei Ihnen positive Reaktionen auslöst. Für unsere Arbeit in der Enquête-Kommission ist dieses Instrument sehr hilfreich. Die zahlreichen Ideen, Anregungen und Meinungen der Bürgerinnen und Bürger sind von großem Wert und werden in unsere laufenden Beratungen miteinbezogen. Das eingerichtete Tool „Adhocracy“ trägt dazu bei, die demokratische Teilhabe in unserer Gesellschaft zu stärken, indem die Arbeit der Enquete-Kommission transparent dargestellt wird und jeder Bürger sich aktiv einbringen kann.
Die von Ihnen angesprochene der E-Petition des Petitionsausschusses ist eine weitere Möglichkeit der Bürgerbeteiligung. Hierzu möchte ich Ihnen gerne Folgendes mitteilen:
Öffentliche Petitionen, die im Deutschen Bundestag eingebracht werden können, unterliegen einem besonderen Zulassungsverfahren, basierend auf den Richtlinien, auf die Sie bereits hingewiesen haben.

Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass der oder die Betreuer des Forums Beiträge entfernen können müssen, die mit den einzelnen Petitionen nichts zu tun haben bzw. die ehrverletzend, unsachlich, diffamierend oder ähnlich sind. Schließlich haftet der Deutsche Bundestag als Anbieter der Plattform (Vgl. Richtlinie zur Zulassung einer Petition, Ziffer 9.1. bis 9.3.). Dieses Prozedere hat jedoch nichts mit einer Vor- oder Nachzensur zu tun, wie Sie es beschreiben, sondern es handelt sich vielmehr um einen Verhaltenskodex, den die Bundestagsverwaltung zu diesem Zweck erstellt hat. In unserem Grundgesetz in Art. 5 Abs. 1, S. 3 GG ist festgeschrieben, dass in Deutschland eine Zensur nicht stattfindet, das gilt für die analoge, wie auch für die digitale Welt.

Die Kriterien der Zulassung werden teilweise in den Nutzerforen der E-Petitionsplattform kritisch diskutiert, was durchaus legitim ist. Von 4.039 zur Veröffentlichung eingereichten Petitionen wurden 2010 nur 559, also 13,8 Prozent als öffentliche Petition zugelassen. Gut 50 Prozent der nichtzugelassenen Öffentlichen Petitionen sind Mehrfachpetitionen, also Petitionen, die in gleicher oder ähnlichen Weise schon gestellt worden. Knapp 14 Prozent wurden nicht zugelassen, weil sie als für eine öffentliche Diskussion ungeeignet oder als offensichtlich erfolglos eingeschätzt wurden.

An den Begründungen für eine Ablehnung einer Petition kann durchaus noch "gefeilt" werden, aber im Ergebnis werden die Petitionen auch in Zukunft nach den Vorschriften entsprechend der Nummern 9.1 bis 9.3 der Richtlinie durch die Bundestagsverwaltung durchgeführt werden.

In der Hoffnung, Ihnen damit weitergeholfen zu haben, verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Heveling MdB

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