
(...) Über die Gestaltung des Rechtsrahmens gilt es weiterhin zu reden. SOPA und PIPA sind nicht unmittelbar in die deutsche Rechtsordnung übertragbar. Sicher ist aber auch: Die Internetkriminalität können wir nur dann erfolgreich stoppen, wenn wir den Ermittlungsbehörden auch die notwendigen Instrumente an die Hand geben. (...)