Frage an Ansgar Heveling von Michael C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Heveling,
am 26. April soll über Änderung der Geschäftsordnung das Rederecht der Abgeordneten beschnitten werden.
Wie stehen Sie zu diesem Angriff auf die Demokratie?
Dient diese Maßnahme nicht lediglich dazu, Abweichler mundtot zu machen?
Kurz vor der Landtagswahl hier in NRW interessiert mich, wie "meine" Abgeordneten zu diesem Thema stehen.
mit freundlichen Grüßen
Michael Clemens
Sehr geehrter Herr Clemens,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Rederechts von Abgeordneten im Deutschen Bundestag,
auf die ich heute gerne zurückkomme.
In Ihrem Anschreiben kritisieren Sie eine etwaige Änderung der Geschäftsordnung hinsichtlich der Redezeiten von Abgeordneten als Angriff auf die Demokratie und bringen desweiteren Ihre Sorge zum Ausdruck Abweichler könnten mundtot gemacht werden.
Lassen Sie mich an dieser Stelle vorwegnehmen, dass es in dieser Wahlperiode keine Änderung der Geschäftsordnung bezüglich des Rederechts von Abgeordneten geben wird, dennoch möchte ich aber im Folgenden kurz auf Ihre Bedenken eingehen.
Herr Kauder konstatierte treffend, dass „wenn alle reden, bricht das Parlament zusammen“. Daher ist die Regelung der Benennung des Vortragenden durch die jeweilige Fraktion notwendig. Grundsätzlich teile ich Ihre Ansicht jedoch. Das Rederecht eines Abgeordneten muss gewahrt und darf nicht durch die Fraktionen beschnitten werden. Dies ist allerdings nur dann förderlich, sofern Meinungsäußerungen konträr der Fraktion Einzelfälle bleiben. Um die etwaige gespaltene Auffassung des Parlaments widerzuspiegeln, halte ich es daher für wichtig, dass der Bundestagspräsident bzw. der jeweilige Sitzungsvorsitz diesen Einzelfällen das Recht der Kundgebung zugesteht. Insofern befinde ich mich im Konsens mit der Meinung des Bundestagspräsidenten Prof. Lammert, der zwar unkonventionell, jedoch verfassungsgemäß jüngst die Tagesordnung änderte, um im Rahmen der Debatte zur Euro-Stabilisierung auch „Abweichlern“ das Wort zu erteilen. Diese Linie werde ich beibehalten und zukünftig entgegen jeglicher Beschneidungen von Kompetenzen votieren.
Zumal eine Einschränkung, genau wie Sie es in Ihrem Schreiben erwähnen, zum Einen gegen unsere Verfassung verstoßen würde und zum Anderen in keiner Weise im Sinne der Abgeordneten ist.
In der Hoffnung einige Ihrer Bedenken auf diesem Wege gemildert und Missverständnisse aufgelöst zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr Ansgar Heveling