
(...) Primär verantwortlich für die Beseitigung von Hundekot ist der Besitzer eines Hundes. Wenn die Hinterlassenschaften nicht durch den Verursacher beseitigt werden, machen dies nach dem Hamburgischen Wegegesetz auf der Fahrbahn die Stadtreinigung Hamburg, auf den Gehwegen der Anlieger oder - bei Eintrag im Wegereinigungsverzeichnis - die Stadtreinigung. (...)