Anne Krischok
Annegret Krischok
SPD
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Frage von Thomas C. •

Frage an Annegret Krischok von Thomas C. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Krischok,

die Wohnraumverknappung ist das z. Zt. drängendste soziale Problem in Hamburg. Dennoch werden nach Auskunft des Mietervereins in unserer Stadt z. Zt. ca. 40.000 Wohnungen zweckentfremdet, d. h. sie stehen leer oder werden nicht für Wohnzwecke genutzt. Vielfach ist dies auf Sanierungsbedarf zurückzuführen. Leider fördert die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) jedoch Sanierungen nur in geringem Umfang. Sog. Ersatzneubauten, d. h. Neubauten, die nach vorherigem Abriss sanierungsbedürftiger Häuser neu errichtet werden, fördert die WK hingegen in siebenfacher Höhe (vgl. Kurzgutachten des Architektenbüros Plan R vom 12.11.12 auf der Grundlage eines Architektengutachten des Büros Dittert und Reumschüssel im Auftrag der VHW). Infolge dieses Missverhältnisses werden m. E. öffentliche Mittel fehlkanalisiert und darüber hinaus dem Markt über rel. lange Zeiträume Wohnungen entzogen: Sanierungen sind naturgemäß schneller durchführbar als Abriss- und „Ersatzneubau“-Vorhaben.

Meine Frage: Wie bewerten Sie das gegenwärtige Verhältnis von Sanierungsförderung zu „Ersatzneubau“-Förderung ? Falls Sie die Förderung sog. Ersatzneubauten überhaupt befürworten: Sollten aus Ihrer Sicht derartige Neubauten nur gefördert werden, wenn einem Vermieter trotz Sanierungsbemühungen in der Vergangenheit der Erhalt des Altgebäudes nicht mehr zuzumuten ist - oder auch, wenn der Vermieter infolge schuldhaft verursachten Sanierungsstaus Altgebäude nicht mehr gewinnbringend vermieten kann ?

Anne Krischok
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Cirsovius,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne beantworte.

Wie Sie wissen, gehört die Schaffung von mehr und vor allem bezahlbarem Wohnraum in Hamburg zu den politischen Schwerpunkten der SPD-Bürgerschaftsfraktion (und auch des Senats). Neben der Stärkung des Wohnungsbaus mit dem Ziel, mittelfristig jährlich 6.000 neue Wohnungen zu realisieren, gehören hierzu auch politische Initiativen gegen bestehende Zweckentfremdung und zum Teil jahrelanger Leerstand von geeigneten Gebäuden. Mit der Gesetzesnovelle werden beispielsweise nun Leerstände, die länger als 3 Monate dauern, wieder anzeigepflichtig, es gibt eine Zwischenvermietungspflicht bei geplanten Um- und Neubaumaßnahmen und mehr Personal bei den Bezirken für eine bessere Kontrolle von Zweckentfremdungen wie gewerbliche Nutzung oder Leerstand von Wohnraum. Alle diese Maßnahmen tragen zusammen langfristig zu einer Entspannung auf dem Wohnungsmarkt bei.

Es ist richtig, dass unser Senat sich dazu entschieden hat, möglichst viele Fördermittel in den Neubau zu lenken. Hintergrund ist, dass neu gebaute Wohnungen den Wohnungsmarkt tatsächlich entlasten, während sanierte Wohnungen hingegen nicht das Wohnungsangebot als solches erhöhen. Aber auch von Seiten der Wohnungswirtschaft wird der Neubau gegenüber Sanierungen bevorzugt: Dies betrifft insbesondere Nachkriegsbauten aus den 1950er-1970er Jahren mit sehr geringem energetischen Standard. Hier ist eine Sanierung z.T. wirtschaftlich sehr kostspielig; zudem wird dadurch in den bestehenden Gebäuden keine Barrierefreiheit geschaffen. Zudem bietet sich dabei oft in Hamburg die Möglichkeit der Nachverdichtung, also mehr Wohnraum auf der gleichen Fläche zu errichten - was die Kosten für die einzelne Wohnung sinken lässt.

Das von Ihnen genannte Gutachten ist mir (noch) nicht bekannt. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir dies per E-Mail zuleiten könnten. Ansonsten werden wir im Stadtentwicklungsausschuss dieses Thema auch in den kommenden Monaten weiter verfolgen. Bei Wunsch werde ich Ihnen gerne die entsprechenden Einladungen zusenden, damit sie die öffentlichen Sitzungen verfolgen können.

Für weitere Informationen können Sie mich auch unter meiner E-Mail-Adresse ( abgeordnetenbuero@anne-krischok.de ) kontaktieren oder über meine Homepage http://www.anne-krischok.de eine Nachricht zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Anne Krischok