Anne Krischok
Annegret Krischok
SPD
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Frage von Hannelore R. •

Frage an Annegret Krischok von Hannelore R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Krischok,

Sie gehören zum Eingebenausschuß der Hamburger Bürgerschaft.
Bitte, erklären Sie mir folgendes, denn ich brauche dringend Nachhilfe-Unterricht in Rechtstaatlichkeit:
Ich habe Radio Schleswig-Holstein Werbeaufträge für ca. 20 MioDM vermittelt, für die ich lt. Vertrag Provisionen hätte erhalten müssen. RSH hat nur ca. 1/6 der Provisionen gezahlt, für den Rest mußte ich klagen: 17 Jahre lang. Rechtsbeugende Richter habe keinen einzigen Beleg anerkannt, obwohl nach dt. Handelsvertreterrecht Belege anerkannt werden MÜSSEN.
Die Richter haben ihre Rechtsbeugung nicht nur zugegeben, sondern mich auch ausgelacht, als ich ankündigte, gegen sie vorzugehen.
Seit 1995 versuche ich bei den Zuständigen Unterstützung zu bekommen, werde aber überall abgewimmelt. Jetzt habe ich mich an den HH Eingabenausschuß, dem Sie angehören, gewandt, der meine Eingabe abgelehnt hat mit der Begründung: "Ein Anliegen ist nicht erkennbar."
Rechtsbeugung ist eine Straftat. Verträge sind einzuhalten.
Wieso wurde meine Eingabe abgelehnt?
Durch die mit diesem Prozeß verbundenen Aufregungen habe ich mehrere Schlaganfälle erlitten. Warum soll ich den Verlust meiner Gesundheit, meiner Existenz und meines sozialen Umfeldes hinnehmen, nur weil einige deutsche Richter anderes zu tun haben als Recht zu sprechen?
Ich fordere Sie auf, sich für Rechtsstaatlichkeit einzusetzen, also meiner Eingabe stattzugeben, und nicht die kriminellen Richter durch Ablehnung meiner Eingabe zu begünstigen und zu schützen!
Ich bin es kreuzweise leid, immer wieder durch faule, korrupte, rechtsbeugende Richter und Zuständige, die ihre Aufgabe, für die wir - das Volk - sie bezahlen, nicht wahrnehmen, geschädigt zu werden.
Wenn Sie Ihrem Wählerauftrag, zum Wohle der Bürger dieses Landes zu arbeiten, aus welchem Grund auch immer nicht nachkommen können, gehören Sie nicht ins Rathaus und müssen zurücktreten.

Ich erwarte von Ihnen Ihre Bestätigung, daß meiner Eingabe stattgegeben wird.

Anne Krischok
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Röhl,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie ich Ihnen bereits an anderer Stelle mitgeteilt habe, bedauere ich, dass Sie viele fruchtlose Prozesse führen mussten. Wie Sie selber darstellen, haben Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an den Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft gewandt. Auch dieser hat Ihr Problem nicht lösen können.

Der Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft behandelt grundsätzlich alle Petitionen vertraulich. Die Abgeordneten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, da Petenten von Vertrauens- und Datenschutz ausgehen können. Dies halte ich als Mitglied des Eingabenausschusses auch für richtig, daher werde ich in einem öffentlichen Forum nicht en Detail darauf eingehen, Ihnen aber die Grundsätze aufzeigen, wann sich der Eingabenausschuss mit Petionen befasst und wann nicht.

Unter einer Eingabe (auch Petition genannt) versteht man Bitten oder Beschwerden der Bürger an ihre Volksvertretung. Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich durch staatliche Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg ungerecht behandelt fühlen, können eine Eingabe an die Bürgerschaft machen und um Abhilfe bitten. Die öffentliche Verwaltung ist nicht unfehlbar und ihre Entscheidungen können im Einzelfall zu Ungerechtigkeiten oder Benachteiligungen führen. Eine Eingabe an die Bürgerschaft kann helfen, diese zu beseitigen.

Mit privaten Angelegenheiten (Mietverhältnissen, Nachbarstreitigkeiten, familiären Problemen) darf sich der Ausschuss nicht beschäftigen.
Auf Grund der staatlichen Gewaltenteilung ist der Eingabenausschuss auch nicht befugt, gerichtliche Entscheidungen inhaltlich zu überprüfen. Deshalb kann er sich mit einer zivilrechtlichen Angelegenheit wie z.B. der von Ihnen monierten Provisionszahlung nicht befassen, hierfür sind die Gerichte zuständig.

Wenn ich Sie richtig verstehe, sehen Sie als Konsequenz, dass Ihrer Eingabe nicht stattgegeben wurde, dass Abgeordnete nicht in die Hamburgische Bürgerschaft gehören. Eingaben werden jedoch nicht von einzelnen Abgeordneten entschieden, sondern auf Vorschlag des Ausschusses von der Bürgerschaft. Da es sich in Ihrem Falle um einen Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft handelt, müssten nach Ihrer Logik alle 121 Bürgerschaftsabgeordneten zurück treten - was nicht sachgerecht wäre.

Ich werde mich selbstverständlich gerne erkundigen, ob Ihnen ggf. die Entscheidung näher erläutert werden kann. Das wird allerdings außerhalb dieser öffentlichen Plattform geschehen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Anne Krischok
SPD-Bürgerschaftsabgeordnete