Anne Krischok
Annegret Krischok
SPD
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Frage von Martin S. •

Frage an Annegret Krischok von Martin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Krischok, anläßlich der Volksabstimmung Netzrückkauf hat die Initiative für die eigene Kampange 200.000 € aufgewendet. Die Gegner, SPD, Gewerkschaften und Handelskammer ein Vielfaches. Es wurde wiederholt verlangt, dass die Initiative Ihre Finanzen offenlege. Eine gleichartige Forderung gegenüber den anderer Akteuren erging nicht.
Frage 1.) Warum nicht?
Frage 2.) Können Sie Ausschließen, dass die SPD einen Teil ihrer Kampagne aus Haushaltsmitteln der FHH finanzierte?
Frage 3.) Die Handelskammer ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft der Selbstverwaltung.
Frage 3 a.) wie kommt die HK dazu aus öffentlichrechtlichen Beiträgen ihrer Mitglieder eine politische Kampagne durchzuführen?
Frage 3 b.) Hat die HK vor Beitritt zu dem Anti-Bündnis eine Mitgliederbefragung, -abstimmung durchgeführt?
Frage 3 c.) Hat der Senat der FHH seine Rechtsaufsicht insoweit wahrgenommen?

Falls Sie die Fragen nicht alle selbst beantworten können, bitte ich Sie, die Fragen an die Kollegen zwecks beantwortung weiterzuleiten und mich kurz zu benachrichtigen.

Mit freundlichem Gruß
Martin Schwarz

Anne Krischok
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwarz,

leider kann ich Ihnen erst jetzt auf Ihre Fragen antworten.

Zu 1):
Eine Abrechnung müssen diejenigen vorlegen, die öffentliche Wahlkampfmittel in Anspruch nehmen. Das ist hier die Volksinitiative. Gemäß §39 Absatz 3 des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid müssen die Initiatoren der Kampgne Rechenschaft über die Herkunft und Mittel ablegen, die Ihnen zum Zweck der Durchführung der Volksinitaitive, des Volksbegehrens und des Volksentscheids zugeflossen sind. Für die Gegner des Netzrückkaufes gibt es laut Hamburger Landesverfassung keine solche Bestimmung. Das ist die Rechtslage. Vor diesem Hintergrund waren die beteiligten Institutionen frei, sich an entsprechenden Kampagnen zu beteiligen. Die Handels- und Handwerkskammer hat die entsprechenden Mittel auch veröffentlicht.
Zu 2):
Ja. Die SPD-Landesorganisation hat eine eigene Kampagne aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden in Höhe von ca. 40.000 Euro initiiert.
Zu 3a):
Die Handelskammer vertritt ihre Interessen auch gegenüber Politik und Verwaltung. Eine politische Interessenvertretung – keine parteipolitische – ist daher grundsätzlich legitim. Bei anderen Bürger- und Volksinitiativen nahm die Handelskammer in der Vergangenheit auch Stellung.
Zu 3 b.):
Nach entsprechender Befassung des Präsidiums und der zuständigen Ausschüsse hat sich die Vollversammlung der Handelskammer am 7. Mai 2009, am 4. August 2011 und am 1. August 2013 mit dem Sachverhalt beschäftigt. Diese Sitzungen wurden in verschiedenen Fachausschüssen der Handelskammer erörtert. In allen drei Sitzungen wurden zu einem Netzrückkauf beziehungsweise für die Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze ablehnende Beschlüsse gefasst.
Frage 3 c.):
Die Handelskammer hat sich im Rahmen ihrer Selbstverwaltung mit diesem Thema beschäftigt und innerhalb der vorhandenen Gremien abgestimmt. Die Beschlüsse der Handelskammer sind vom Plenaum gefasst worden, welches sich aus einer demokratischen Wahl in der Hamburger Unternehmerschaft zusammensetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Anne Krischok, MdHB
SPD-Bürgerschaftsabgeordnete