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(...) An anderer Stelle heißt es in dem Beschluss: „Es reicht nicht aus, die israelische Siedlungspolitik nur verbal zu verurteilen. Die EU und die Bundesregierung müssen gegenüber der israelischen Regierung deutlich machen, dass sie eine Fortsetzung der völkerrechtswidrigen Siedlungspolitik sowie eine Politik der fortschreitenden, faktischen Annexion der Westbank und anhaltenden Kontrolle über Ost-Jerusalem sowie der dauerhaften Verweigerung der Menschen- und Bürgerrechte der palästinensischen Bevölkerung weder direkt noch indirekt zu unterstützen bereit sind. Wenn sie zu Recht die bedingungslose Unterstützung für das Existenzrecht Israels hervorheben, muss klar sein, dass diese sich nur auf den Staat Israel in den Grenzen von 1967 bezieht.“ (...)