Frage an Annalena Baerbock von Gabriele S. bezüglich Jugend
Wann wird die Verjährung von Kindesmissbrauch abgeschafft ?
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Ich gehe davon aus, dass Sie mit Ihrer Frage die strafrechtliche Verjährung ansprechen. Im Strafrecht gilt: Nur Mord und Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen) verjähren nicht. Für alle anderen Straftaten gelten Verjährungsfristen, die sich an dem Höchstmaß der Strafandrohung des jeweiligen Straftatbestandes orientieren. Daran halten wir aus Gründen des Rechtsfriedens grundsätzlich fest. Genauso wie daran, dass es aus Gründen des Opferschutzes bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung/bei sexuellem Missbrauch eine Sonderregelung gibt, wonach die Verjährung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers ruht, also erst dann zu laufen beginnt. In dem 2017 vorgelegten Abschlussbericht der vom Bundesjustizministerium eingesetzten Reformkommission zum Sexualstrafrecht sprachen sich die Sachverständigung deutlich gegen die Abschaffung der Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Kindern aus. Der in die Beratung der Kommission einbezogene Unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung bezeichnete die Hemmung der Verjährung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers dort als vernünftig.
Mit freundlichen Grüßen
Annalena Baerbock