
(...) Ziel muss es bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor allem sein, die Eigenverantwortung von Leistungsberechtigten zu stärken und dazu beizutragen, dass sie ihren Lebensunterhalt schnellstmöglich wieder aus eigenen Mitteln bestreiten können. Für die Beendigung oder Verringerung von Hilfebedürftigkeit sind deshalb grundsätzlich alle Möglichkeiten auszuschöpfen, so dass in der Regel jede Arbeit und Maßnahme zumutbar ist, zu der der Arbeitsuchende in der Lage ist, auch wenn diese nicht der früheren beruflichen Tätigkeit entspricht oder im Hinblick auf die Ausbildung als geringwertig anzusehen ist. Allerdings wird bei der Arbeitsberatung und Vermittlung in den Jobcentern das Profil des Arbeitsuchenden hinsichtlich seiner Berufsausbildung, seiner Berufserfahrung, seiner Qualifikation und Stärken berücksichtigt und ein bestmöglicher Abgleich der vorhandenen Qualifikationen mit den am Arbeitsmarkt real bestehenden Beschäftigungsangeboten vorgenommen. (...)