(...) Als EVP-Fraktion wollen wir daher gerade zur Wahrung der kulturellen und journalistischen Vielfalt sicherstellen, dass Schöpfer von Inhalten an den generierten Gewinnen beteiligt werden. Wir denken, dass Online-Plattform-Anbieter, die es Benutzern ermöglichen urheberrechtlich geschützte Inhalte hochzuladen, ihre Verantwortung für den Schutz der Urheberrechte tragen müssen. Das ist im Interesse der kulturellen und journalistischen Vielfalt in Europa und schränkt in keinster Weise die Grundrechte von Bürgern ein. (...)
(...) Es geht dabei nicht darum, das Hochladen bestimmter Inhalte zu unterbinden, sondern vielmehr darum, eine angemessene Entlohnung der Schöpfer der Inhalte zu gewährleisten. Als EVP-Fraktion wollen wir gerade kleinere und mittlere Musikunternehmen, Künstler und Journalisten am Gewinn der mit ihrem Werken erzielt wird, beteiligen. (...)
(...) Der Artikel 13 der neuen Urheberrechtsrichtlinie dient dem Zweck, einen fairen Ausgleich zu schaffen zwischen Online-Plattform-Diensten, die es Nutzern ermöglichen, urheberrechtlich geschützte Inhalte hochzuladen und abzurufen, und den Urhebern und Künstlern als Schöpfer dieser Inhalte. Das sogenannte „Value-Gap“, das entsteht, wenn die Plattformen die Schöpfer der hochgeladenen Inhalte nicht an den finanziellen Gewinnen beteiligen, muss geschlossen werden. (...)
Sehr geehrter Herr Marvin St., (...)
(...) Es geht also nicht darum, prinzipiell das Hochladen bestimmter Inhalte zu unterbinden oder die Meinungsfreiheit zu begrenzen, sondern vielmehr darum, eine gerechte Entlohnung der Urheber zu gewährleisten. Genauso wie Printmedien sich an Urheberrechte halten müssen, sollen auch die Kreativen, deren Werke im Internet verbreitet werden, ein europaweit gesetzlich verankertes Urheberrecht haben, das auch online durchgesetzt wird. (...)
(...) Dennoch besteht ein Problem, wenn große Plattformen ihr Geschäftsmodell darauf aufbauen, dass sie einen großen Gewinn daraus ziehen, dass ihre Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke hochladen und abrufen. Die EVP will daher einen fairen Ausgleich schaffen zwischen Online-Plattform-Dienstleistern und den Urhebern und Künstlern als Schöpfer der Inhalte. Dazu werden Plattformen künftig im Artikel 13 und im Erwägungsgrund 38 der Richtlinie verpflichtet, „angemessene und geeignete“ Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass hochgeladene Werke das Urheberrecht nicht verletzten. (...)