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Andreas Schwab
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Frage von Ulrike B. •

Frage an Andreas Schwab von Ulrike B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Schwab,

warum tut die EU nichts gegen die schädliche Zunahme des Flugverkehrs? Wir können uns hier in Hamburg-Langenhorn kaum noch im Freien aufhalten, weil bis zu 19 Stunden täglich Flugzeuge im Minutentakt und mit um die 80 Dezibel über den Stadtteil donnern. Dass der Flugverkehr aus den Klimaschutzverhandlungen komplett ausgeklammert wird, ist auch völlig absurd. Durch Verteuerung der Flugtickets könnte Fliegen unattraktiver werden. Was spricht gegen die Besteuerung von Flugbenzin und Auslandsflügen? Warum gibt es noch keine CO2-Abgabe? Es kann doch nicht sein, dass die Gesundheit von Millionen durch Fluglärm und -emissionen betroffenen Bürgern gefährdet wird, damit immer mehr Billigflieger unterwegs sein können.

Mit freundlichen Grüßen
U. B.

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Sehr geehrte Frau B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.09.2018. Gerne möchte ich auf Ihre Fragen bezüglich der Lärmbelästigung durch den Flugverkehr antworten und hierzu Stellung beziehen.

Andauernder und oft auftretender Lärm kann nicht nur störend sein, sondern in manchen Fällen auch die menschliche Gesundheit gefährden. Folglich ist es gut nachvollziehbar, dass Sie aufgrund der Fluglärmbelastung aufgebracht sind. Um der zunehmenden Lärmbelästigung durch den Luftverkehr zu begegnen, hat das Europäische Parlament die Verordnung (EU) Nr.598/2014 beschlossen, welche am 13. Juni 2016 in Kraft getreten ist. Die erklärten Ziele dieser Verordnung liegen darin, zu einer Verbesserung der Lärmsituation beizutragen und die Zahl der durch Fluglärm betroffenen Menschen zu begrenzen und zu reduzieren.

Auf EU-Ebene spielt auch der Flugverkehr und der damit zusammenhängende Ausstoß von Kohlenstoffdioxid eine Rolle. Das angestrebte Ziel eines CO2- neutralen Wachstums ab 2020 wird durch Fortschritte in den Bereichen des Flugverkehrsmanagements, durch neue Antriebstechnologien und durch die kontinuierliche Weiterentwicklung von Forschungsstrategien und -programmen erreicht werden können.

Die Steuerbefreiung von Flugbenzin hängt eng mit Artikel 14 Abs.1 (Richtlinie 2003/96/EG) zusammen, wonach die Lieferungen von Energieerzeugnissen zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt von der Energiesteuer zu befreien sind. Die Einführung einer Kerosinsteuer ist eine Frage, die nur auf internationaler Ebene zu lösen ist. Eine bloß nationale Besteuerung von Flugbenzin zu Lasten deutscher Luftfahrtunternehmen würde dazu führen, dass Fluggäste auf ausländische Luftfahrtunternehmen ausweichen. Zudem ist zu befürchten, dass die Luftfahrtgesellschaften auf die Einführung einer derartigen Steuer mit Ausweichstrategien bei der Betankung reagieren, so dass die verfolgten ökologischen Ziele nicht in vollem Umfang erreicht werden können.
Gleiches gilt für die Besteuerung von Auslandsflügen. Auch hier bedarf es einer internationalen Lösung, da sonst die deutschen und europäischen Luftfahrtunternehmen durch extrem teure Tickets nicht mehr wettbewerbsfähig wären.

Nochmals bedanke ich mich herzlich bei Ihnen für Ihre E-Mail und hoffe, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein. Gerne stehe ich Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Andreas Schwab

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