(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der geplanten Urheberrechterichtlinie. (...)
(...) Dabei geht es uns darum, große Plattformen, deren Geschäftsmodell darauf beruht, urheberrechtlich geschützte Werke, die durch Dritte hochgeladen werden, verfügbar zu machen und dadurch einen Gewinn zu erziehen, in die Verantwortung zu nehmen. (...)
(...) Das Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, einen fairen Ausgleich zu schaffen zwischen digitalen Plattformen, die urheberechtlich geschützte Inhalte anzeigen, und den jeweiligen Autoren und Urhebern, die oftmals nicht an den finanziellen Gewinnen der Plattformen beteiligt werden. Diesen sogenannten „Value-Gap“ gilt es zu schließen, um auch in Zukunft den Künstlern die Ausübung Ihrer Tätigkeit zu erlauben. (...)
(...) Das ist wichtig, denn einige Plattformen machen urheberrechtlich geschützte Inhalte, die von ihren Nutzern hochgeladen werden, öffentlich zugänglich und erzielen dadurch hohe Gewinne. Mit der Urheberrechterichtlinie sollen solche Plattformbetreiber daher in die Pflicht genommen werden und verpflichtet werden, sicherzustellen, dass ihr Angebot so gestaltet ist, dass sie effektiv gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen können. (...)
(...) Artikel 13 der neuen Urheberrechterichtlinie legt fest, dass Plattformen künftig „angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen“ ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte durch Nutzer nicht mehr online gestellt werden. Es geht dabei nicht darum, einen „Upload-Filter“ einzuführen oder das Hochladen bestimmter Inhalte zu unterbinden. Vielmehr geht es darum, eine angemessene Entlohnung der Rechteinhaber zu gewährleisten. (...)
(...) Zu Artikel 13: Wie Sie sicherlich wissen, machen einige Plattformen urheberrechtlich geschützte Inhalte, die von ihren Nutzern hochgeladen werden, öffentlich zugänglich und erzielen dadurch hohe Gewinne. Als EVP-Fraktion wollen wir dafür sorgen, dass solche Plattformbetreiber in die Pflicht genommen werden und sicherstellen müssen, dass ihr Angebot so gestaltet ist, dass sie effektiv gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen können. Offline erwarten wir ja auch bereits heute, dass Dienste nur verfügbar gemacht werden dürfen, wenn die Rechte Dritter dadurch nicht verletzt werden. (...)