(...) Der vorgesehene Anwendungsbereich bei der gesetzlichen Möglichkeit der Sicherstellung von Gebäuden und Grundstücken zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen zur Abwehr von Bevorstehenden Gefahren für Leib und Leben ist in der Begründung des Gesetzes eindeutig auf den Bereich von gewerblichen Objekten ausgerichtet, da die Inanspruchnahme solcher Objekte der Gefahr der Obdachlosigkeit einer Vielzahl von Menschen zeitnah und effektiv begegnen kann. Dort heißt es weiter: „Es ist das Ziel, insbesondere gewerbliche Hallen und ähnliche Gebäude, die in sehr kurzer Zeit für eine Unterbringung von einer großen Zahl von Menschen geeignet sind oder dafür hergerichtet werden können, in Anspruch nehmen zu können. (...)
Sehr geehrter Herr Steinberg,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie sollte mit meiner Reaktion auf Ihre folgende Frage vom 29.09.2015 mit beantwortet sein.
Beste Grüße
Ihr
Andreas Dressel
(...) Durch die Einrichtung eines BID wird die Stadt nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Gesetzlich verankerte hoheitliche Aufgaben wie z.B. die gebührenpflichtige Reinigung der Gehwege, der Papierkorbdienst und die Säuberung der Fahrbahnen durch die Stadtreinigung Hamburg bleiben auch in BIDs bestehen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Fragen, in denen es Ihnen zu Recht darum geht, wie wir die vielen Flüchtlinge, die zu uns kommen, gerade im Winter unterbringen wollen. (...)
(...) Schon die hohen Hürden für Senat und Bürgerschaft bei Einleitung des Verfahrens stellen sicher, dass die Volksgesetzgebung nicht geschwächt wird. Außerdem sind die bestehenden Instrumente in der Ausgestaltung des Bürgerschaftsreferendums mit einbezogen worden: Bereits laufende Volksinitiativen oder Volksbegehren haben nach dem Beschluss der Bürgerschaft über die Einleitung eines Referendums die Wahl: Sie können entscheiden, ihre Vorlage als Gegenvorlage dem Referendum beizufügen und werden damit fair und gleichrangig in den Kontext der Willensbildung einbezogen. (...)
(...) Deshalb liegt meine Priorität auf der Einhaltung der bestehenden Regeln, bei der Umsetzung des 16-Punkte-Planes. Da sind viele Potentiale zur Verbesserung des Fluglärmschutzes – ohne die Entwicklung des Flughafens zu torpedieren. (...)