Frage an Andreas Dressel von Klaus-Peter S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dressel,
hat der Senat durchführbare Konzepte für die menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen im anstehenden Winterhalbjahr? Was passiert, wenn in Deutschland bzw. Hamburg in wenigen Monaten " völlig überraschend" der Winter kommt und mit ihm die Kälte ? Welche Konzepte hat der Senat eigentlich für die Asylbewerber, die bisher in den Zeltlagern in den öffentlichen Parkanlagen untergebracht wurden ? Wollen sie die Zelte Winterfest machen und beheizen ? Wäre das aus Ihrer Sichtweise überhaupt realistisch und zumutbar ? Mögliche Unterbringungsmöglichkeiten in Schulen und Sporthallen sind eigentlich bereits ausgeschöpft. Welche Lösungen haben Sie sonst noch? Oder rechnen Sie damit ,für alle Asylbewerber in der Kürze der Zeit noch feste Wohnungen zu finden ? Nach heutigem NDR-HH- Bericht ist selbst der "Markt" mit den in die Kritik geratenen Containern bereits wie leergefegt. Stehen Sie noch weiter dazu, von der gesetzlichen Beschlagnahme von Wohnraum Abstand zu nehmen ? Oder schließen Sie das jetzt nicht mehr aus? Wie wollen Sie dieses gewaltige kommende Problem in den Griff bekommen ? Entsprechende belastbare Planungen muss es ja wohl innerhalb des Senats hoffentlich bereits geben.
Mit freundlichem Gruß
K. S.
Sehr geehrter Herr Steinberg,
vielen Dank für Ihre Fragen, in denen es Ihnen zu Recht darum geht, wie wir die vielen Flüchtlinge, die zu uns kommen, gerade im Winter unterbringen wollen.
Sie haben sicher in den Medien verfolgt, dass die Bezirke und die Fachbehörden weiterhin intensiv dabei sind, Grundstücke und Gebäude zu suchen, die sich für eine Unterbringung eignen. Um in diesem Winter alle Menschen warm unterbringen zu können, haben wir noch im Herbst die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um größere Gewerbehallen nutzen zu können. Nach Möglichkeit kommt es hier zu einer ganz normalen Anmietung. Im Zuge der dringlichen Lage kann es aber auch sein, dass eine geeignete größere Immobilie sichergestellt wird und der Eigentümer eine Entschädigung in Höhe der marktüblichen Miete erhält, wenn die Möglichkeit ansonsten versagt werden würde, dass hier Menschen unterkommen. Bislang war das nicht notwendig und es konnte mit großen Anstrengungen weitgehend auf Zelte verzichtet werden.
Beste Grüße
Andreas Dressel