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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Andreas Dressel von Klaus-Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dressel,
während des Bürgerschaftswahlkampfes 2015 ( also erst vor wenigen Monaten ) habe ich Sie hier bei abgeordnetenwatch.de gefragt , wie der SPD- Senat und zur Beschlagnahme von Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen (gegen den Willen der jeweiligen Eigentümer ) steht.
Die Antwort von Dr.Dressel am 10.02.2015 bei abgeordnetenwatch.de war eindeutig:
"Eine Unterbringung in Wohnraum entgegen dem Willen der Eigentümer kommt für uns nicht in Frage".
Nun will der SPD geführte Senat eine Änderung des SOG herbeiführen um Wohnraum "sicherzustellen"! Hat Ihre Aussage und öffentliche Festlegung (aus dem Februar 2015) keinen Bestand mehr? Diese vom Senat geplante "Sicherstellung" ist nichts anderes als eine Beschlagnahme!
Das Hamburger Abendblatt schreibt am 26./27. September 20215 ganz aktuell dazu:
" Der Gesetzentwurf stellt einen Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung dar.
Und: "der Gesetzentwurf spricht keineswegs von Gewerbehallen, sondern nur allgemein von Grundstücken, Gebäuden sowie Teilen davon".
Hat sich der Senat bei diesem Vertragsentwurf ganz bewusst durch die Formulierung: "Gebäude sowie Teile davon zeitlich befristet sicherzustellen" ganz bewusst die Möglichkeit zur Beschlagnahme einzelner Wohnungen geschaffen ? Teile von Gebäuden sind letztlich auch einzelne Wohnungen ! Schließt der Senat nun auch die Beschlagnahme einzelner Wohnungen nicht mehr aus? Oder wurde der Vertragsentwurf in der Justizbehörde nur unklar und schlecht formuliert ? Um unnötige Spekulationen zu vermeiden möchte ich Sie bitten den Hamburgern klarzustellen,wie sich der Senat dazu positioniert hat ! Will die Stadt Hamburg auch ,wie in Nieheim in NRW, den bisherigen Mietern städtischer Wohnungen kündigen ( hier Saga/GWG ?) um so freien Wohnraum zu schaffen ? Wie steht die Hamburger SPD zu dieser Vorgehensweise? Wird der Senat auch davon Gebrauch machen ?
Mit freundlichem Gruß
K. S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Steinberg,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie sollte mit meiner Reaktion auf Ihre folgende Frage vom 29.09.2015 mit beantwortet sein.

Beste Grüße

Ihr

Andreas Dressel