Fragen und Antworten
Bei den Kinderkrankentagen für Beamtinnen und Beamte in NRW gibt es kein Ermessen im dem Sinne, dass die Anzahl von 13 Tagen Sonderurlaub pro Jahr überschritten werden könnte. Die Ausweitung auf 13 Kinderkrankentage wurde im September dieses Jahres rückwirkend auf bis zu 13 Arbeitstage erhöht, was wir Freien Demokraten begrüßen. Deshalb wird es wohl zeitnah keine erneute Erhöhung der Anzahl an Kinderkrankentagen geben.
Ich bin aber dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig außerhalb des Strafrechts geregelt werden sollten.
Unser Antrag ist leider durch die schwarz-grüne Mehrheit im Landtag NRW abgelehnt worden.
Ob der während der Pandemie erweiterte Anspruch auf Kinderkrankengeld über 2023 hinaus verlängert wird, muss die Bundesregierung nun entscheiden.