Wie stehen Sie zum Selbstbestimmungsrecht von Frauen und der Abschaffung von §218 in diese Legislaturperiode?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Selbstbestimmungsrecht von Frauen und der möglichen Abschaffung von § 218 StGB.
Als Landtagsabgeordnete kann ich auf die Gesetzgebung des Bundes zwar keinen direkten Einfluss nehmen, aber ich möchte Ihnen gerne meine Position als Sprecherin für Gleichstellung der FDP-Landtagsfraktion NRW zu diesem Thema erläutern.
Bei der Debatte um die Abschaffung von §218 StGB muss man genau hinsehen und zwei unterschiedliche Intentionen betrachten: Die Regelung der aktuellen Praxis außerhalb des Strafgesetzbuches, zum Beispiel im Schwangerschaftskonfliktgesetz, oder die Forderung nach einer grundsätzlichen Regelungsfreiheit, die Abbrüche auch in späteren Schwangerschaftswochen generell erlauben würde.
Letzteres lehne ich ab. Ich bin aber dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig außerhalb des Strafrechts geregelt werden sollten.
Aus meiner Sicht haben sich die Beratungspflicht, die 12-Wochen-Frist und die Ausnahmen davon in der Praxis bewährt. Diese Regelungen schaffen einen Rahmen, der die Selbstbestimmung der Frau und gleichermaßen den Schutz ungeborenen Lebens sichert und einen rechtssicheren Ablauf gewährleistet. Eine Abschaffung oder Aufweichung der 12-Wochen-Frist, wie sie vereinzelt diskutiert wird, lehne ich ab.
Neben der 12-Wochen-Frist ist mir besonders wichtig, dass die Beratungspflicht erhalten bleibt. Sie bietet Frauen in einer schwierigen Lebenssituation Unterstützung und stellt sicher, dass sie umfassend informiert sind, bevor sie eine Entscheidung treffen. Sollte das Thema außerhalb des Strafrechts geregelt werden, ist sicherzustellen, dass die Beratungspflicht weiterhin fester Bestandteil des rechtlichen Rahmens bleibt. Die Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch sollte aus meiner Sicht jedoch entfallen, da sie in der Praxis keinen Einfluss auf die Entscheidung der Frauen nimmt, sondern sie stattdessen noch drei Tage länger belastet.
Zur Unterstützung von Frauen zB im ländlichen Raum sollte auch ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch zu Hause und mit telemedizinischer Beratung möglich sein. Auch darf die Frage eines Schwangerschaftsabbruchs keine finanzielle Frage sein und die Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung problemlos und ohne weitere Befragungen ermöglicht werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Position nachvollziehbar darlegen. Sollten Sie weitere Fragen oder Anmerkungen haben, freue ich mich über Ihre Rückmeldung.
Viele Grüße
Franziska Müller-Rech MdL