Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht verschiedene Änderungen und Anpassungen des Kommunalwahlgesetzes sowie weiterer wahlbezogener Vorschriften vor. So soll unter anderem klargestellt werden, dass die konstituierende Sitzung nach einer Kommunalwahl max. innerhalb von drei Monaten nach der Wahl stattfinden muss. Außerdem soll der Stichtag für die Einreichung von Wahlvorschlägen um einige Tage vorverlegt werden, um mehr Zeit für die Durchführung der Briefwahl zu ermöglichen und die Parteien und Wählergruppen sollen bei ihren Wahlvorschlägen durch bestimmte Regelungen dazu angeregt werden, Geschlechterparität anzustreben.

Für den Gesetzentwurf stimmten 145 Abgeordnete, 19 stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. Damit wurde der Gestzentwurf angenommen.

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Dafür gestimmt
145
Dagegen gestimmt
19
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 195 Abgeordneten.