Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze

Der von den Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingereichte Gesetzentwurf über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer sieht vor, den Kommunen ein stärker differenziertes Hebesatzrecht* zu ermöglichen. So sollen die Kommunen unterschiedliche Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke festlegen können, es kann aber auch weiterhin ein einheitlicher Hebesatz für Grundstücke des Grundvermögens bestehen bleiben. Durch diese Flexibilität sollen die Kommunen den vielfältigen Entwicklungen in den einzelnen Regionen besser begegnen können.

*Der Hebesatz für die Grundsteuer ist ein Faktor, um die Höhe der Grundsteuer zu ermitteln. Dabei kann jede Kommune den Hebesatz selbst festlegen. (Quelle: www.finanztip.de)

Der Gesetzentwurf wurde mit 101 Ja-Stimmen zu 64 Nein-Stimmen angenommen. Enthaltungen gab es keine.

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Dafür gestimmt
101
Dagegen gestimmt
64
Enthalten
0
Nicht beteiligt
30
Abstimmungsverhalten von insgesamt 195 Abgeordneten.