Bei den Kinderkrankentagen für Beamtinnen und Beamte in NRW gibt es kein Ermessen im dem Sinne, dass die Anzahl von 13 Tagen Sonderurlaub pro Jahr überschritten werden könnte. Die Ausweitung auf 13 Kinderkrankentage wurde im September dieses Jahres rückwirkend auf bis zu 13 Arbeitstage erhöht, was wir Freien Demokraten begrüßen. Deshalb wird es wohl zeitnah keine erneute Erhöhung der Anzahl an Kinderkrankentagen geben.
Frage von Laura O. • 12.12.2024
Antwort von Franziska Müller-Rech FDP • 19.12.2024
Frage von Jana B. • 05.12.2024
Antwort von Franziska Müller-Rech FDP • 05.12.2024
Ich bin aber dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig außerhalb des Strafrechts geregelt werden sollten.
Frage von Stefan M. • 06.12.2023
Antwort von Franziska Müller-Rech FDP • 15.12.2023
Unser Antrag ist leider durch die schwarz-grüne Mehrheit im Landtag NRW abgelehnt worden.
Frage von T. H. • 03.02.2023
Antwort von Franziska Müller-Rech FDP • 14.03.2023
Ob der während der Pandemie erweiterte Anspruch auf Kinderkrankengeld über 2023 hinaus verlängert wird, muss die Bundesregierung nun entscheiden.
Frage von Elisabeth B. • 01.02.2023
Antwort von Franziska Müller-Rech FDP • 02.02.2023
Ich habe in der Zeit, in der ich nicht dem Landtag angehörte, sowohl das Übergangsgeld als auch den Aufstockungsbetrag in Anspruch genommen, aber auch - wie Sie schreiben - eine "Beschäftigung angenommen".