(...) Hieraufsollten die Gerichte und Betreuer achten. Sofern unter diesen engenVoraussetzungen dann eine Betreuung für alle Angelegenheiten angeordnetwird, halte ich die Rechtsfolge des Wahlrechtsausschlusses fürgeboten. (...)
(...) Auf den Punkt: Entscheidend ist für mich die Frage: Kann ein Mensch trotz seiner Beeinträchtigungen bei einer Wahlentscheidung noch seinen eigenen freien Willen ausdrücken? Dieser Grundsatz ist meines Erachtens eine gute Leitlinie. Ich bitte um Verständnis, dass ich als Nicht-Mediziner auf eine inhaltliche Würdigung des ´Alle Angelegenheiten´ verzichten muss. (...)
(...) Ja. Ich halte ein Wahlverbot in diesem Fall für diskriminierend. Allein die Betreuungsnotwendigkeit darf das Recht auf Wahlen nicht einschränken. (...)
(...) in NRW fehlen mehr als 100.000 Kita Plätze im U3 Bereich. Durch die zu geringe Berechnung der Kindpauschalen sind die Kitas unterfinanziert und das Personal eingestrichen.Kinder brauchen für Ihre Entwicklung andere Kinder und vielfältige Spielanregungen. Kinder brauchen die besten Startmöglichkeiten die man sich vorstellen kann und das geht nur indem von Geburt an Bildung stattfindet. (...)
Sehr geehrte Frau Loichinger,