Frage an Ferdinand Wiegelmann von Edmund L. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Wiegelmann!
Würden Sie sich dafür einsetzen, dass Menschen, die unter Betreuung mit dem Aufgabenkreis "Alle Angelegenheiten stehen, künftig wählen dürfen, dass also jeder, der dazu in der Lage ist, sein Wahlrecht ausüben kann?
Viele Grüße
Edmund Leisse
Guten Abend Herr Leisse,
das Wahlrecht ist ein Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger. Bei der Einschränkung eines Grundrechts gelten besonders hohe Maßstäbe. Dieser Grundsatz gilt für alle Menschen und schließt Menschen mit schwerer Krankheit, hohem Alter und starken Behinderungen explizit ein. Ihre Frage ist auch deswegen von großer Bedeutung, weil unsere Gesellschaft insgesamt immer älter wird und sich derartige Fragestellungen häufen werden. Auf den Punkt: Entscheidend ist für mich die Frage:
Kann ein Mensch trotz seiner Beeinträchtigungen bei einer Wahlentscheidung noch seinen eigenen freien Willen ausdrücken? Dieser Grundsatz ist meines Erachtens eine gute Leitlinie. Ich bitte um Verständnis, dass ich als Nicht-Mediziner auf eine inhaltliche Würdigung des ´Alle Angelegenheiten´ verzichten muss.
Mitfreundlichen Grüßen
Ferdinand Wiegelmann