Frage von Edmund L. • 22.04.2012
Frage an Nancy Schmidt von Edmund L. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Schmidt!
Würden Sie sich dafür einsetzen, dass Menschen die unter Betreuung mit dem Aufgabenkreis "Alle Angelegenheiten" stehen, künftig wählen dürfen, dass also jeder, der dazu in der Lage ist, sein Wahlrecht ausüben darf?
Viele Grüße
Edmund Leisse
Antwort von Nancy Schmidt FDP • 04.05.2012
Sehr geehrter Herr Leisse,
eine Betreuung mit dem Aufgabenkreis "alleAngelegenheiten" sollte die absolute Ausnahme sein. Hieraufsollten die Gerichte und Betreuer achten. Sofern unter diesen engenVoraussetzungen dann eine Betreuung für alle Angelegenheiten angeordnetwird, halte ich die Rechtsfolge des Wahlrechtsausschlusses fürgeboten.
Mit freundlichen Grüßen
Nancy Schmidt