(...) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist staatsfern organisiert. Ein Vergleich mit dem Staatsfernsehen der DDR entbehrt jedweder Grundlage. (...)
(...) Rundfunkbeiträge sind keine Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger, sondern ein Beitrag zur Aufrechterhaltung des bestehenden und bewährten Rundfunksystems. Eine unabhängige, staatsferne und umfassende Berichterstattung trägt zum Schutz der Demokratie bei und ist daher im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. (...)
(...) NRW hat Modellcharakter mit dem System seiner Regelung der Abgeordnetenbezüge. Denn in NRW gibt es keine automatischen Pensionsansprüche, in NRW gibt es keinerlei steuerfreien Pauschalen, sondern wir weisen jeden ausgegeben Cent nach, bestreiten unsere Aufwendungen wie z.B. das Wahlkreisbüro aus unseren Bezügen, kommen für unser Arbeitsmaterial auf und versteuern wie Freiberufler nach den geltenden Steuersätzen und Richtlinien. (...)
(...) Nach Abschluss dieser Beratungen fällt dann die Entscheidung und hier im Landtag NRW werden, nach allem was bekannt ist, mindestens drei Fraktionen für die Annahme des 15. Rundfunkänderungs-Staatsvertrages stimmen und ihn damit mit breiter Mehrheit auch hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen ratifizieren. (...)
Sehr geehrter Herr Ketterer,