Frage an Stefan Zimkeit von Christiane S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Zimkeit
Wie werden Sie sich bei der Abstimmung zur geplanten Diätenerhöhung verhalten?
Mit freundlichem Gruß
Christiane Schön
Zum jetzigen Zeitpunkt beabsichtige ich der vorgeschlagenen Erhöhung der Zahlungen an der Versorgungswerk der Landtagsabgeordneten zu zustimmen. Da der Gesetzgebungsprozess aber erst begonnen hat, ist noch abzuwarten, welche weiteren Erkenntnisse sich in den noch anstehenden Beratungen ergeben.
Grundsätzlich kann ich die kritische Sicht zur vorgeschlagenen Erhöhung nachvollziehen, möchte aber dazu aus meiner Sicht noch einige Erläuterungen geben.
NRW hat Modellcharakter mit dem System seiner Regelung der Abgeordnetenbezüge. Denn in NRW gibt es keine automatischen Pensionsansprüche, in NRW gibt es keinerlei steuerfreien Pauschalen, sondern wir weisen jeden ausgegeben Cent nach, bestreiten unsere Aufwendungen wie z.B. das Wahlkreisbüro aus unseren Bezügen, kommen für unser Arbeitsmaterial auf und versteuern wie Freiberufler nach den geltenden Steuersätzen und Richtlinien.
Im Jahr 2005 hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen diese grundlegende Reform des Systems der Abgeordnetenbezüge einstimmig beschlossen. Diese Reform gilt als vorbildlich, setzt sie doch den Vorschlag einer unabhängigen Kommission um.
In diesem Rahmen wurde die bisherige staatliche Altersversorgung abgelöst durch ein Versorgungswerk, in das die Abgeordneten Pflichtbeiträge zu leisten haben. Damit wurde und wird eine eigenständige Altersversorgung durch die Abgeordneten selbst aufgebaut.
Gleichzeitig sollten die Versorgungsbezüge der Abgeordneten – auf Empfehlung der unabhängigen Kommission – auf ca. 60 % der bis dahin gültigen Pensionsansprüche für Abgeordnete gesenkt werden.
In der Praxis ergab sich aber durch die Neuregelung eine Absenkung auf unter 50 % der früheren Bezüge, mit sinkender Tendenz. Die von der unabhängigen Kommission als angemessen bewerteten 60 % wurden nicht erreicht. Dieser Fehler soll nun durch die vorgeschlagenen Änderungen korrigiert werden, ohne die vorbildlichen Grundlagen der Diätenreform in Frage zu stellen.
Es geht somit nicht um die Erhöhung von aktuellen Bezügen, sondern die komplette Erhöhung dient der Sicherung der Versorgung im Alter der Abgeordneten und deren Hinterbliebenen. Tatsächlich werden wir bei Annahme des Gesetzes je nach steuerlicher Einzelbetrachtung bis zu 200 Euro weniger Netto im Monat haben, da die erhöhten Beiträge für das Versorgungswerk versteuert werden müssen.
Dies führt allerdings zu einer Erhöhung der Versorgungsbezüge. Damit bleibt NRW aber weiter deutlich hinter den Versorgungszahlungen für Abgeordnete anderen Parlamenten zurück.
Ergänzend sei darauf hingewiesen: Die geplante Anpassung der Pflichtbeiträge für die Abgeordneten führt nicht zu einer zusätzlichen Belastung des Haushalts des Landes NRW, sondern wird aufgrund von Minderausgaben an anderer Stelle des separaten Haushaltsplans des Landtags finanziert.
Das Gesetzgebungsverfahren stellt sicher, dass Raum für eine intensive Debatte im Landtag und in der Öffentlichkeit bleibt: Nach der 1. Lesung des Gesetzentwurfs am 8. Dezember erfolgte eine Überweisung an den Hauptausschuss, in dem eine vertiefte Diskussion ermöglicht wird. Wahrscheinlich wird es noch eine öffentliche Anhörung zum Thema geben. Der Beschluss erfolgt wie bei allen Gesetzen erst in der zweiten oder gegebenenfalls in einer dritten Lesung im Plenum des Landtags.