Niedersachsen - Fragen & Antworten

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Antwort von Jan Schröder
SPD
• 11.01.2023

Wenn es keine Anhaltspunkte für Gewaltbereitschaft gibt, begründet beispielsweise die Einstufung als Reichsbürger oder Rechtsextremist leider noch keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

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