![Uwe Serke Portrait von Uwe Serke](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/uwe_serke.jpg?itok=CHcJGw4B)
![Astrid Wallmann Portrait von Astrid Wallmann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/img8174_0.jpeg?itok=n5cZJVNG)
Die Beihilfeberechtigung knüpft an den Beamtenstatus an. In Hessen genießen freiwillig GKV-versicherte Beihilfeberechtigte mit Sachleistungsanspruch grundsätzlich den gleichen Leistungsumfang wie ihre privat versicherten Kolleginnen und Kollegen, auch z.B. im Hinblick auf Wahlleistungen im Krankenhaus.
![Thomas Hering Portrait von Thomas Hering](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/heringausschnitt.jpg?itok=a4yXGSjI)
Beim hier einschlägigen Gesetz handelt es sich um ein Artikelgesetz, d. h. es ist mit weiteren Gesetzen in einen Entwurf gegossen. Für Ihre Frage interessant ist das Gesetz unter Artikel 1 und hier die soeben beschriebenen ersten sechs Paragraphen. Alles außerdem im vollen Umfang zu entnehmen dem kompletten Dokument, Gesetzentwurf mit der Drucksache des Hessischen Landtags DS 21/519.
![Thomas Hering Portrait von Thomas Hering](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/heringausschnitt.jpg?itok=a4yXGSjI)
Erste Schritte in Hessen waren die Streichung der niedrigsten Besoldungsgruppe A5, zweimalige Erhöhung um je drei Prozent und deutliche Stärkung im Zulagenwesen, insbesondere den familienbezogenen Zuschlägen. Weitere Schritte sind erforderlich und in Vorbereitung.
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