(...) Sehr geehrter Herr Walser,vielen Dank für Ihre Frage. Verstehe ich Sie richtig, dass es Ihrer Meinung nach keine Rechtsgrundlage für Inobhutnahmen gibt?Viele Grüße,Daniel Oetzel
(...) hoheitlicher, Aufgaben die Verbeamtung voraussetzt. Die Landesverfassung verpflichtet alle Mitarbeiter der Verwaltung, Angestellte wie Beamte, der (...)
Bitte nehmen Sie mit unserer Fraktion in der Bürgerschaft zu dem Thema Kontakt auf und schildern Sie ihn dort.
Lieber Herr W.,
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage.
(...) Er entspricht in seiner Wirkung formal einem Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord und wurde vom Bezirksamt beachtet. Für neue Planungen und Entscheidungen in der Zukunft gelten natürlich weiterhin die Regeln der Demokratie sowie die in unserer Stadt geltenden Gesetze und Regelungen zu Bürger- und Volksentscheiden. (...)